Stadt Rodgau hilft Künstlern und Kulturveranstaltern in der Krise

Künstler und Kulturveranstalter in Rodgau können jetzt mit Zuschüssen aus dem städtischen Corona-Hilfspaket rechnen. Der Magistrat hat die Förderregeln jetzt festgelegt. Davon dürften in erster Linie Vereine profitieren.
Rodgau - Die Regeln sind so einfach, dass die Anträge möglichst rasch bearbeitet werden können. Bei ausgefallenen Veranstaltungen zahlt die Stadt fünf Euro pro Besucher. Einzelne Kulturschaffende erhalten eine Pauschale von 250 Euro für jede Veranstaltung, die coronabedingt entfallen ist.
Anträge können ab sofort bei der Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt gestellt werden. Die Formulare stehen auf der städtischen Homepage (www.rodgau.de) bereit. „Wir sind am Netz“, berichtete Kulturdezernent Winno Sahm am Mittwoch: „Alle Vereine werden von uns per E-Mail angeschrieben, auch alle Rodgauer Künstler, die in unserem Info-Verteiler stehen.“
Stadt Rodgau stellt 200.000 Euro als Corona-Hilfe für die Kultur bereit
Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Dezember ein Corona-Hilfspaket beschlossen, um Einzelhandel, Gastronomie und Kultur zu unterstützen. Für die Kultur stehen bis zu 200 000 Euro bereit. Das Geld reicht rechnerisch für mehr als 100 Saalveranstaltungen.
Eine Finanzspritze aus Steuergeldern gibt es für Veranstalter und Künstler, denen durch die Corona-Krise Einnahmen verloren gegangen sind. Antragsteller müssen also nachweisen, dass Konzerte, Ausstellungen oder Bühnen-Engagements geplant waren. Mündliche Vereinbarungen zählen nicht. „Wir prüfen die Anträge auf Plausibilität“, kündigt Stadtrat Sahm an.
Die Förderung bezieht sich auf ausgefallene Veranstaltungen im Zeitraum vom 12. März 2020 bis zum 31. März 2021. Dazu zählen unter anderem Konzerte der Musik- und Gesangvereine, Veranstaltungen der Kulturinitiativen, Fastnachtssitzungen, Theateraufführungen oder die Kunstausstellung „Rodgau-Art“.
Anträge werden unbürokratisch bearbeitet
Die Stadt orientiere sich nicht an den Kosten der Veranstalter, sondern an den entgangenen Einnahmen, sagt Bürgermeister Jürgen Hoffmann. Drei Eckpunkte bilden die Grundlagen der Berechnung: Es gibt fünf Euro pro Person für 75 Prozent der möglichen Besucherzahl, höchstens aber 1 500 Euro pro Veranstaltung.
Gerade Vereine mit regelmäßigen Veranstaltungen seien auf die Einnahmen angewiesen, um ihren Betrieb aufrecht zu erhalten, betont der Bürgermeister. Das Geld von der Stadt sei „ein gut gemeintes Signal“, das aber bei Weitem nicht alle Einnahmeausfälle ausgleichen könne.
Der Corona-Zuschuss solle laut Stadtverordnetenbeschluss den Charakter einer Soforthilfe haben, sagt Kulturdezernent Winno Sahm. Er hoffe, dass vor dem 31. März „ein erheblicher Anteil der Anträge schon bearbeitet ist“. Die Förderregeln seien so kalkuliert, „dass wir möglichst alle Anträge bedienen können.“ (eh)

